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Kubicki kritisiert Innenminister-Vorstoß zu schärferen Strafen


Berlin (dts) – Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki beklagt doppelte Standards beim Vorstoß der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern, eine Strafrechtsverschärfung bei Delikten gegen Personen des politischen Lebens zu prüfen. Der „Welt“ (Donnerstagsausgaben) sagte er: „Was mich stört: Wenn ein Politiker betroffen ist, dann schreien alle auf. Wenn eine Jugendbande eine Stadt terrorisiert oder Leute am Bahnhof zusammengeschlagen werden, dann wird das eher hingenommen. Die Hemmschwelle für Gewalt ist insgesamt dramatisch gesunken.“

Auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ist skeptisch: „Wir in Nordrhein-Westfalen tun seit Jahren etwas gegen die wachsende Gewalttätigkeit gegenüber Mitarbeitern im öffentlichen Dienst, gegen Rettungskräfte, Mitarbeiter im Ausländeramt oder Polizisten. Stehen die nicht auch im Dienst der Allgemeinheit, brauchen die keinen Schutz?“

Dieser Haltung widerspricht der SPD-Innenpolitiker Sebastian Hartmann. Der „Welt“ sagte er: „Das Ziel der Taten ist nicht die Körperverletzung als solche. Den Tätern geht es um den Angriff auf unser demokratisches System und insbesondere die Behinderung von freien Wahlen. Es soll ein Klima der Verunsicherung und des Hasses geschaffen werden“, so Hartmann. „Die Debatte um Gewaltopfer erster und zweiter Klasse verkennt dieses Problem grob und ist im Kern zersetzend als auch der Verteidigung unserer Demokratie abträglich.“ Deutschland brauche mit Blick auf politisch motivierte Gewalt beides: konsequente Verfolgung der Straftäter und eine Verschärfung des Strafrechts.

Der grüne Koalitionspartner hält sich jedoch mit Zustimmung zurück. „Es darf keine Schnellschüsse mit unerwünschten Folge- und Nebenwirkungen geben“, sagte die erste parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion, Irene Mihalic. Sie kritisiert zudem den Beschluss der Innenminister: „Generell stehen wir der Debatte offen gegenüber und werden konkrete Vorschläge dazu entsprechend prüfen. Veränderungen im Strafrecht werden aber mit Blick auf die aktuellen Wahlkämpfe nicht greifen und zu spät kommen. Die Innenministerkonferenz hat sich zu wenig damit befasst, was jetzt sehr schnell getan werden kann und muss, nämlich die Wahlkämpferinnen und Wahlkämpfer so gut es geht zu schützen.“ Dort, wo es geboten sei, sollten etwa genügend Polizeikräfte zur Verfügung stehen in einer Bund und Länder übergreifenden Zusammenarbeit.

Foto: Wolfgang Kubicki (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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