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Drei Deutsche wegen mutmaßlicher Spionage für China angeklagt


Karlsruhe (dts) – Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen drei deutsche Staatsangehörige erhoben. Die Angeschuldigten seien „hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein“, teilte der Generalbundesanwalt am Donnerstag mit. Zudem werden ihnen zwei gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz zur Last gelegt.

Laut Anklageschrift soll einer der Angeklagten ab 2017 als Agent für einen in China aufhältigen Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS tätig gewesen sein. Im Auftrag dieser Person soll er demnach gemeinsam mit den beiden Eheleuten, die ebenfalls angeklagt sind, in Deutschland Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien beschafft haben.

Dazu hätten sich die Angeschuldigten einer Firma bedient, die durch die Eheleute von Düsseldorf aus betrieben worden sein soll, hieß es. Über diese Firma sollen die Eheleute Kontakt zu Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen aufgenommen haben.

In der Zeit von Februar 2017 bis April 2024 sollen sie wiederholt Informationen gesammelt haben, die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein könnten, so der Vorwurf. Dies habe etwa Erkenntnisse zu Bootsmotoren, Sonarsystemen, Flugzeugschutzsystemen, Antrieben für Panzerfahrzeuge sowie militärisch nutzbaren Drohnen betroffen.

Die Informationen sollen über den zuerst genannten Angeklagten an dessen Kontaktmann beim MSS weitergeleitet worden sein, heißt es in der Anklageschrift. In einem Fall sollen die Eheleute mit einer deutschen Universität ein Kooperationsabkommen zum Wissenschaftstransfer geschlossen haben. Gegenstand der Zusammenarbeit soll in der ersten Phase die Erstellung einer Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Gleitlagern gewesen sein. Gleitlager kommen unter anderem in Schiffsmotoren zur Anwendung. Hinter dem chinesischen Vertragspartner soll der Mitarbeiter des MSS gestanden haben, hieß es weiter. Die Finanzierung des Projekts soll durch staatliche chinesische Stellen erfolgt sein, heißt es in der Anklageschrift.

Der Generalbundesanwalt wirft den Angeschuldigten außerdem vor, im Auftrag und mit Bezahlung des MSS von Deutschland aus insgesamt drei Speziallaser angeschafft haben und diesen ohne Genehmigung nach China ausgeführt zu haben, obwohl die Laser der EU-Dual-Use-Verordnung unterfallen.

Alle drei Angeschuldigten wurden am 22. April 2024 festgenommen. Einer von ihnen befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Die Eheleute sind auf freiem Fuß.

Foto: Generalbundesanwalt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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