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Millionen Deutsche verschenken ihren Anspruch auf Wohngeld


Berlin (dts) – Mit der Wohngeldreform der Ampelregierung hat sich der Kreis der Wohngeldberechtigten seit 2023 deutlich vergrößert – gleichzeitig ist aber auch die Quote der Inanspruchnahme gesunken.

Mehr als fünf Millionen Deutsche hätten nach einer Simulation des Ifo-Instituts Anspruch auf Wohngeld, nutzen ihn aber nicht, wie die „Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung“ berichtet. Genaue Zahlen über den Wohngeldanspruch gibt es nicht, dafür fehlt es an hochwertigen administrativen Daten in Deutschland. Aber die Ifo-Forscher konnten aus ihrer Analyse zumindest eine Schätzung ableiten. Demnach haben 7,3 Millionen Haushalte in Deutschland Anspruch auf Wohngeld, aber nur 1,8 Millionen beziehen es im Laufe eines Jahres tatsächlich. Drei von vier Menschen, die einen Anspruch auf Wohngeld haben, nehmen ihn also nicht wahr.

Die Zahlen seien zwar mit Vorsicht zu genießen, sagte einer der Autoren der Studie, Ökonom Andreas Peichl, weil sie auf einer Simulation der aktuellen makroökonomischen Lage und Daten von vor der Pandemie beruhen; „Die Relation zwischen Inanspruchnahme und Anspruch sollte aber in etwa gleich sein“, sagte er der FAS. Die Zahlen gehen aus einer Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hervor, die das Ifo-Institut am Donnerstag vorgestellt hat.

Vor der Reform des Wohngeldes waren Forscher von einer Inanspruchnahme von etwa 50 Prozent ausgegangen. Mit der Reform reicht der Wohngeldanspruch nun weit in die untere Mittelschicht hinein. „Wenn man in München mit zwei Kindern lebt, kann der Wohngeldanspruch bis 5.500 Euro Haushaltseinkommen gehen“, sagte Ökonom Peichl der FAS. Im Bundesbauministerium von Clara Geywitz (SPD) ist man sich der Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit bewusst. „Um die Inanspruchnahme des Wohngeldes in Zukunft gezielt verbessern zu können“, sagte ein Ministeriumssprecher der FAS, würden aktuell im Rahmen eines Forschungsprojekts am Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung „subjektive Gründe der Nichtinanspruchnahme empirisch un-ter-sucht“. Erste Erkenntnisse sollen voraussichtlich zum Jahresende vorliegen.

Foto: Wohnungen in einem Plattenbau am 05.08.2024, via dts Nachrichtenagentur

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