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CSU erteilt CO2-freier Stahlproduktion mit grünem Wasserstoff Absage


Berlin (dts) – In der Debatte über die Zukunft CO2-freier Stahlproduktion mit grünem Wasserstoff spricht die CSU von einem „Irrweg“. „Künftig müssen Klimaschutzmaßnahmen industrie- und arbeitsplatzfreundlich stattfinden“, sagte Landesgruppenchef Alexander Dobrindt der „Rheinischen Post“ (Mittwochausgabe). „Dazu gehört, dass wir den Irrweg des grün produzierten Stahls beenden und stattdessen auf CO2-Abscheidung und -speicherung setzen.“

Wird Wasserstoff ausschließlich mit erneuerbaren Energien und damit CO2-frei hergestellt, gilt er als grüner Wasserstoff. Als grauen Wasserstoff bezeichnet man Wasserstoff, wenn er auch aus fossilen Energieträgern hergestellt wird. Dieser gilt als blauer Wasserstoff, wenn das anfallende CO2 aufgefangen und unterirdisch gespeichert wird (⁠CCS⁠).

Bislang gibt es weltweit rund 50 operierende CCS-Projekte. Damit bleibt die Technologie weit hinter den geplanten Kapazitäten zurück. CCS-Projekte sind schwer skalierbar und können häufig nur einen Teil der neuen CO2-Emissionen einfangen. Die gespeicherten Emissionen müssen in den Endlagerstätten dauerhaft daran gehindert werden, wieder in die Atmosphäre auszutreten, da sie sonst mit etwas Verzögerung dennoch zur Erderhitzung beitragen.

Dobrindt fürchtet ein Abwandern der Produktion bei einer Umstellung auf grünen Wasserstoff. „Eine Politik, die dazu führt, dass Produktion aus Deutschland abwandert und dass das CO2 dann einfach anderswo auf der Welt emittiert wird, ist in Wahrheit kein Klimaschutz, sondern schlicht ein Deindustrialisierungs-Programm“, sagte er.

Auch CDU-Chef Friedrich Merz hatte Zweifel an einem schnellen Wechsel hin zum wasserstoffbetriebenen Stahlwerk geäußert. Dafür wurde Merz scharf von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) und SPD-Chef Lars Klingbeil (SPD) kritisiert.

In seinem Klimaurteil hat das Bundesverfassungsgericht 2021 den Staat zur Umstellung aller Lebensbereiche auf CO2-freie Alternativen verpflichtet. Die Schonung künftiger Freiheit verlange, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten, urteilte das Gericht. „In allen Lebensbereichen ‒ etwa Produktion, Dienstleistung, Infrastruktur, Verwaltung, Kultur und Konsum, letztlich bezüglich aller heute noch CO2-relevanten Vorgänge – müssen Entwicklungen einsetzen, die ermöglichen, dass von grundrechtlicher Freiheit auch später noch, dann auf der Grundlage CO2-freier Verhaltensalternativen, gehaltvoll Gebrauch gemacht werden kann“, hieß es in dem Urteil.

Foto: Stahlproduktion (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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