Hamburg. Die zu TUI Cruises gehörende „Mein Schiff 1“ hat am Mittwochabend Bremerhaven mit Kurs auf die Karibik verlassen und mehrere hundert Kunden zurückgelassen. Eine Sprecherin bestätigte dem WESTFALEN-BLATT, dass man am Montag einen Teil der Passagiere informiert habe, dass sie nicht mitfahren könnten. „Zum Schutz von Gästen und Besatzung werden wir auf längeren Reisen wieder strengere Auslastungsgrenzen einführen“, sagt Friederike Grönemeyer von TUI Cruises. „Wir wissen, dass dies eine große Enttäuschung für die Gäste ist, die sich auf die Zeit an Bord gefreut haben.“
Die „Mein Schiff 1“ war gerade erst aus der Karibik zurückgekehrt – einen Tag eher als geplant, mit angeblich 121 coronainfizierten Passagieren an Bord. Diese Infektionen haben das Unternehmen bewogen, die Schutzmaßnahmen an Bord noch einmal zu erhöhen. Wurde das für 2894 Passagiere zugelassene Schiff wegen Corona nach TUI-Angaben bisher nur zu etwa 80 Prozent ausgelastet, so wurde firmenintern kurzfristig beschlossen, die Kabinen nur noch zu etwa 60 Prozent zu belegen. Deshalb ließ TUI Cruises Mittwochnachmittag nur 1650 Passagiere einschiffen. Wieviele Kunden nicht mitdurften – dazu macht die Reederei keine Angaben, sie spricht von einem „kleinen Teil“. Nach Angaben von Passagieren sollen es etwa 600 sein. Ein Betroffener sagte dem WESTFALEN-BLATT, er habe im Dezember kurzfristig last minute gebucht – zu einem Sparpreis. „Ich habe 6800 Euro für eine Doppelkabine bezahlt. Regulär wären es über 10.000 Euro gewesen.“ Am Montag erhielt er die Sornierung. In dem Schreiben erklärt TUI, man habe sich bei der Auswahl der Passagiere am Buchungsdatum orientiert. „Es tut uns leid, und wir können nur um Verständnis für diese sehr kurzfristige Entscheidung bitten.“
TUI bot an, den Reisepreis zu erstatten und auf die nächste Reise bei einer Buchung bis zum Jahresende zehn Prozent Rabatt zu geben. Der ausgebootete Passagier: „Am Dienstag habe ich die Abrechnung bekommen. TUI erstattet mir aber nicht meine 6800 Euro, sondern hat 469 Euro abgezogen. Soviel hatte ich für das Paket aus Reiserücktritts- und Krankenversicherung bezahlt.“ Andere betroffene Passagiere hatten zudem weitere Kosten: Einer Chatgruppe zufolge hatten manche ein Hotel in Bremerhaven für die Nacht vor der Einschiffung gebucht, andere eine Zugfahrt nach Bremerhaven.
Kathrin Jarosch, Sprecherin beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin: „Auf ihre Reiserücktrittsversicherung dürfen diese Urlauber nicht hoffen. Die tritt nur ein, wenn der Grund für die Absage oder den Reiseabbruch beim Urlauber liegt.“
Rechtsanwalt und Notar Matthias Schneider aus Herford sieht den Reiseveranstalter TUI deshalb in der Haftung für alle Schäden, die den Daheimgebliebenen entstanden sind. „Man denke nur an jemanden, der sich fünf Wochen Urlaub genommen hat und jetzt zu Hause bleiben muss.“ Hier sei ein angemessener Ersatz für entgangene Urlaubsfreuden denkbar. „Paragraph 651n des Bürgerlichen Gesetzbuchs verneint eine Haftung nur bei unvermeidbaren und ungewöhnlichen Umständen. Die liegen hier aber meines Erachtens nicht vor, denn der Veranstalter kennt die Pandemie seit langem und wurde nicht durch staatliche Vorschriften zum Reduzieren der Passagierzahl gezwungen.“
PM/Westfalen-Blatt