Münster. 652 Ansteckungen mit der Omikron-Virusvariante wurden bereits seit Anfang Dezember 2021 in Münster nachgewiesen. Die tatsächliche Zahl der münsterschen Omikron-Fälle wird hingegen deutlich höher geschätzt und lässt sich aus verschiedenen Gründen nicht seriös bestimmen: Nicht alle Labore, die positive PCR-Tests auswerten, verfügten in den zurückliegenden Wochen über die entsprechenden Voraussetzungen zur Bestimmung dieser Virusvariante. Zudem wird nicht jede nachweisbare Infektion auch auf ihren Virustyp hin geprüft. Sprich: Zahlreiche weitere Ansteckungen dieses Typs sind wahrscheinlich erfolgt, können jedoch nicht als solche ausgewiesen werden. „Diese Problematik besteht bundesweit“, sagt Gesundheitsamtsleiter Dr. Norbert Schulze Kalthoff.
Allerdings ist diese Variante auch nicht alleinige Begründung für die beständig steigenden Infektionszahlen in Münster. Viele Bürgerinnen und Bürger sind im Austausch mit anderen Personen unvorsichtiger geworden, auch die Feiertage haben wahrscheinlich ihren Teil zur aktuellen Lage beigetragen. „Zwar ist ein Großteil der Bevölkerung vollständig geimpft und geboostert – hat somit also deutlich bessere Voraussetzungen, eine Infektion mit milden Symptomen zu überstehen -, dennoch gibt es noch immer viele Nicht- oder nur unvollständig Geimpfte, die ein höheres Risiko einer schweren Erkrankung mit sich tragen.“
Die Kontaktpersonennachverfolgung im Gesundheitsamt hat inzwischen einen kritischen Punkt überschritten. Trotz personeller Verstärkung, weiterer Optimierung von Verfahren und Priorisierung von Aufgaben können nicht mehr alle engen Kontaktpersonen von Infizierten kontaktiert werden. Hier liegt daher der Schwerpunkt der Bearbeitung bei den vulnerablen Personengruppen und Einrichtungen, um erwartungsgemäß schwere Krankheitsverläufe zu verhindern.
Das Gesundheitsamt wiederholt in diesem Zusammenhang den Appell, bestehende Regelungen der Corona-Test- und Quarantäneverordnung eigenverantwortlich und umgehend umzusetzen: Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Schnell- einem PCR-Test unterzogen haben, müssen sich bis zum Vorliegen des Testergebnisses in Quarantäne begeben. Bei einem positiven PCR-Testergebnis sind sie gehalten, unverzüglich alle Personen zu unterrichten, zu denen in den letzten vier Tagen vor der Durchführung des Tests oder seit Durchführung des Tests ein enger persönlicher Kontakt bestand. Dies sind diejenigen Personen, zu denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne das beiderseitige Tragen einer Maske bestand oder Personen, mit denen ein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
Enge Kontaktpersonen müssen sich gemäß der derzeit noch gültigen Test- und Quarantäneverordnung bei Symptomfreiheit nicht in Quarantäne begeben, wenn sie vollständig geimpft oder genesen sind.
Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass sich die Empfehlungen zum Ende der Woche wieder ändern, da die Omikronvariante inzwischen dominiert. „Wir erwarten eine Verkürzung der Quarantäne- und Isolationszeiten, verbunden mit erweiterten Testpflichten sowie eine stärkere Berücksichtigung des Geboostertenstatus“, so Dr. Schulze Kalthoff, „die vorsorgliche Selbstisolation hat angesichts der massiven Infektionslage absolute Priorität.“
PM/Stadt Münster