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Zeitumstellung: ADAC warnt vor vermehrten Wildunfällen

Symbolfoto

München. Mit der Umstellung von Sommerzeit auf Winterzeit am 31. Oktober steigt für Autofahrer die Gefahr von Wildunfällen. Der Feierabendverkehr fällt dann nämlich in die Dämmerung. Viele Tiere sind in dieser Zeit auf Futtersuche und überqueren dabei auch Straßen. Darauf weist die ADAC Autoversicherung hin.

Rund 272.000 Wildunfälle wurden den Autoversicherern im vergangenen Jahr gemeldet. Das geht aus der aktuellen Wildunfall-Statistik des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. Rechnerisch kracht es in Deutschland etwa alle zwei Minuten durch plötzlich auftretende Rehe, Hirsche oder Wildschweine. Besonders hoch ist das Risiko in den Monaten April und Mai sowie zwischen Oktober und Dezember.

Ein Wildunfall kostet schnell mehrere Tausend Euro

Die Schäden, die bei einem Wildunfall am Fahrzeug entstehen, deckt eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ab. Für Autofahrer ohne diesen Versicherungsschutz kann es teuer werden. Rund 3000 Euro zahlt die ADAC Autoversicherung durchschnittlich für jeden Wildunfall. Die Kosten solcher Unfälle sind in den vergangenen Jahren unter anderem aufgrund höherer Preise für Karosserieteile deutlich gestiegen.
Eine Kaskoversicherung schützt Autofahrer grundsätzlich bei Zusammenstößen mit Haarwild wie Rehen, Hirschen oder Wildschweinen. Wer auch bei Unfällen mit Weidetieren oder Haustieren abgesichert sein will, sollte eine Versicherung wählen, die Kollisionen mit „Tieren aller Art“ abdeckt.

Unfälle durch vorausschauendes Fahren vermeiden

Um folgenschwere Wildunfälle zu vermeiden, sollten Autofahrer vorausschauend fahren und bei erhöhtem Risiko den Fuß vom Gas nehmen und bremsbereit sein. Häufig überqueren Tiere die Straßen in Waldabschnitten und an Feldrändern. Besonders hoch ist die Gefahr in der Morgen- und Abenddämmerung, bei Nacht und bei Nebel. Taucht ein Tier am Straßenrand auf, gilt: Deutlich langsamer werden oder sogar ganz abbremsen, das Fernlicht ausschalten und hupen. Riskante Ausweichmanöver sollten dagegen vermieden werden.

Wenn es doch einmal gekracht hat

Kommt es dennoch zu einem Wildunfall, heißt es Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern. Unter der Rufnummer 110 ist die Polizei zu verständigen. Autofahrer sollten verletzte Tiere nicht anfassen. Soll ein totes Tier an den Randstreifen gezogen werden, um Folgeunfälle zu vermeiden, sind dafür Handschuhe erforderlich – aufgrund des Infektionsrisikos das Tier niemals mit bloßen Händen anfassen. Für die Versicherung stellen Jagdpächter oder Förster eine Wildschadenbescheinigung aus.

PM/ADAC

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