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2025 bringt viele Neuerungen und höhere Kosten


Berlin (dts) – Das Jahr 2025 bringt einige Neuerungen, vor allem aber auch höhere Kosten in vielen Bereichen.

So verteuert sich der Grundpreis für das „Deutschlandticket“ ab Januar von 49 auf 58 Euro. Auch der Preis für den Standardbrief bei der Post steigt, von 85 auf 95 Cent. Die Postkarte soll künftig ebenfalls 95 Cent kosten, statt bisher 70 Cent, der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro. Gleichzeitig sieht das neue Postgesetz vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen: 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt wie bisher am ersten oder zweiten.

Schneller werden dafür Überweisungen: Ab 9. Januar sind Banken und Sparkassen verpflichtet, „Echtzeitüberweisungen“ zu empfangen und ab Oktober müssen sie ihren Kunden auch ohne Ausnahme ermöglichen, solche Zahlungen abzuschicken. Viele Banken bieten das schon jetzt an, allerdings teils noch gegen Aufpreis, der abgeschafft wird. Bei solchen „Echtzeitüberweisungen“ kommt das Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger an.

Wenn der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Schnelligkeit und Bandbreite liefert, können Verbraucher die Rechnung für ihren Internetzugang ab dem neuen Jahr kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen. Für das Festnetz-Internet hat die Bundesnetzagentur bereits konkrete Vorgaben und ein offizielles Mess-Tool erstellt, um eine zu langsame Internetleistung nachzuweisen. Voraussichtlich ab Frühjahr 2025 wird es auch konkrete Minderungsregelungen für Mobilfunk-Internetzugänge sowie Vorgaben zum genauen Nachweisverfahren geben. „Auf die Änderung im Mobilfunk sind wir besonders gespannt, da in diesem Bereich eine Minderung bisher nicht möglich ist“, heißt es dazu von der Verbraucherzentrale NRW.

Weniger Kabelsalat soll es durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie geben, die nur noch einen Standard-Anschluss für Smartphones, Tablets und viele weitere mobile Kleingeräte vorschreibt – und zwar USB-C. Ein solcher Steckeranschluss muss künftig bei den entsprechenden neuen Geräten vorhanden sein.

Der bereits 2021 von der Bundesregierung eingeführte CO2-Preis steigt zum Jahreswechsel von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Das betrifft fossile Brennstoffe wie Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Beim Erdgas bedeutet das dann einen Anstieg von etwa einen viertel Cent pro Kilowattstunde, für eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden entspricht das rund 52 Euro im Jahr. Nochmal 80 Euro Mehrkosten kommen allerdings bei einem solchen Verbrauch auch noch durch die höheren Gasnetzentgelte oben drauf.

Im Bereich Gesundheit startet ab 15. Januar 2025 die elektronische Patientenakte, zuerst allerdings in Modellregionen, und zwar in Hamburg, Franken und Teilen von NRW. Je nachdem wie die Pilotphase verläuft, soll die „ePA“ möglicherweise schon ab März deutschlandweit nutzbar sein.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben können, wird zum Jahreswechsel um 0,8 Prozent auf nun 2,5 Prozent erhöht. Jede Krankenkasse entscheidet allerdings selbst, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag anhebt. Neu im Gesundheitsbereich ist die Regelung, dass ab dem 1. Januar 2025 Amalgam nicht mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden darf – und zwar EU-weit.

In der Pflegeversicherung werden die Beiträge zum 1. Januar 2025 ebenfalls erneut angehoben, und zwar um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz wird damit auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen festgesetzt, für Kinderlose erhöht er sich auf 4,2 Prozent.

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Bei der Steuer gibt es dafür auch ein paar Entlastungen: Der Grundfreibetrag steigt für das Jahr 2025 um 312 Euro auf 12.096 Euro – Steuern muss nur zahlen, wer mehr verdient, und auch die Besteuerungskurven verändern sich dadurch. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 30 Euro auf 3.336 Euro pro Elternteil angehoben, zudem wird das Kindergeld von bisher 250 Euro zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht. Und Solidaritätszuschlag muss nur noch abführen, wer mindestens 39.900 Euro Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlt, die Freigrenze wird damit um 3.640 Euro erhöht.

Bislang konnten zwei Drittel der Aufwendungen für Kinderbetreuung, höchstens 4.000 Euro je Kind, für Dienstleistungen zur Betreuung eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes, in der Regel bis 14 Jahre, als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Ab 2025 sind 80 Prozent möglich und bis zu 4.800 Euro je Kind.

Nicht unbedingt günstiger wird es für jeden Immobilienbesitzer und deren Mieter – also für im Grunde für alle: Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer auf Grundlage des seit Jahren umstrittenen reformierten Rechts erhoben. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben dabei eigene Grundsteuer-Modelle eingeführt. Andere Länder weichen nur punktuell vom sogenannten Bundesmodell ab, und zwar Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen im Bereich der Steuermesszahlen, Nordrhein-Westfalen, voraussichtlich Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Bereich des kommunalen Hebesatzrechts. Letztlich entscheiden aber überall die Gemeinden, welchen Hebesatz sie anwenden, meistens wird es unterm Strich wohl teurer als vorher.

Für Zigaretten steigt die Tabaksteuer auf 11,71 Cent je Stück und 19,84 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 24,163 Cent je Stück, für Feinschnitt gilt ein Steuertarif in Höhe von 57,85 Euro je Kilogramm und 17,20 Prozent des Kleinverkaufspreises, mindestens jedoch 121,51 Euro je Kilogramm, beides berechnet ohne Umsatzsteuer.

Die bisher vorgesehene steuerbefreite Menge für die Herstellung von Bier durch Haus- und Hobbybrauer wird von 2 hl auf 5 hl erhöht, die bisher bestehende Anzeigepflicht für die Brauvorgänge entfällt.

Für Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden, wird die für die Anwendung der Steuerbefreiung maximal zulässige Bruttoleistung auf 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit für alle Gebäudearten vereinheitlicht. Bisher war bei Gebäuden mit mehreren Wohn-/Gewerbeeinheiten nur 15 Kilowatt (peak)/je Wohn- oder Gewerbeeinheit die Grenze.

Firmen sollen sich untereinander ab sofort für gewöhnlich eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) schicken, bis Ende 2026 gibt es aber noch Ausnahmen, für kleine Unternehmen bis 800.000 Euro Jahresumsatz bis Ende 2027. Ab dem 1. Januar 2025 müssen aber alle inländischen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen in Empfang nehmen zu können. Die Vorhaltung eines E-Mail-Postfachs ist hierfür ausreichend.

Und etwas Entbürokratisierung gibt es im neuen Jahr auch: Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden für Unternehmen von zehn auf acht Jahre verkürzt.

Foto: Silvesterfeuerwerk am Berliner Fernsehturm, via dts Nachrichtenagentur

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