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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen zwei IS-Mitglieder


Karlsruhe (dts) – Die Bundesanwaltschaft hat vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen zwei irakische Staatsangehörige erhoben. Bei beiden, ein Mann und eine Frau, soll es sich um mutmaßliche Mitglieder der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) handeln, teilte die Karlsruher Behörde am Montag mit.

Die Anklageerhebung erfolgte demnach bereits am 9. Dezember. Die Angeschuldigten seien des Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit – unter anderem durch Versklavung und Folter – sowie Kriegsverbrechen gegen Personen dringend verdächtig, so die Bundesanwaltschaft. Diese Taten erfüllen demnach zudem die Tatbestände des Menschenhandels und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern. Daneben wird ihnen die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Die Frau soll zur Tatzeit teilweise als Heranwachsende gehandelt haben.

Laut Anklageschrift sollen die beiden Iraker nach islamischem Recht verheiratet gewesen sein und zwischen Oktober 2015 und Dezember 2017 im Irak sowie in Syrien dem IS als Mitglieder angehört haben. Auf Wunsch der Angeklagte soll der Mann im Herbst 2015 auf einem Basar in Mossul ein damals fünfjähriges jesidisches Mädchen als Sklavin gekauft haben. Anfang Oktober 2017 habe das Ehepaar ein weiteres, damals zwölfjähriges jesidisches Mädchen erworben, so die Ermittler.

Der Mann soll beide Kinder mehrfach vergewaltigt haben. Die Frau habe dafür das Zimmer hergerichtet und eines der Mädchen geschminkt, so die Bundesanwaltschaft. Zudem hätten die Angeschuldigten die Sklavinnen wirtschaftlich ausgebeutet, indem sie diese unentwegt zur Hausarbeit und Kinderbetreuung heranzogen. Die Ausübung ihrer eigenen Religion sei den Mädchen untersagt gewesen; stattdessen hätten sie nach den Vorgaben der Angeschuldigten islamische Gebete und Glaubensregeln befolgen müssen.

Auf vermeintliche Verfehlungen der Kinder sollen die Angeschuldigten mit harscher körperlicher Gewalt reagiert haben. Sie sollen die Kinder regelmäßig geschlagen haben, zum Teil auch mit harten Gegenständen. Bei einer Gelegenheit habe die Angeklagte die Hand des jüngeren Mädchens mit heißem Wasser verbrüht. Vor ihrer Ausreise aus Syrien im November 2017 sollen die Angeschuldigten die Mädchen an andere IS-Mitglieder weitergereicht habe. Dies alles habe dem erklärten Ziel des IS gedient, den jesidischen Glauben zu vernichten, so die Ermittler.

Die beiden Beschuldigten waren am 9. April 2024 festgenommen worden – sie befinden sich seitdem ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Foto: Generalbundesanwalt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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