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Gemeindebund warnt vor Zusammenbruch des öffentlichen Dienstes


Berlin (dts) – Der Städte- und Gemeindebund warnt vor einem Kollaps der öffentlichen Verwaltung. „Fehlendes Personal wird die Arbeit des öffentlichen Dienstes und vor allem der Kommunen massiv beeinträchtigen und kann die Daseinsvorsorge an den Rand des Zusammenbruchs bringen“, sagte Hauptgeschäftsführer André Berghegger den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochausgaben).

„In den kommenden zehn Jahren werden annähernd 500.000 der rund 1,65 Millionen Beschäftigten in den Kommunen in den Ruhestand gehen.“ Bereits heute seien mehr als 100.000 Stellen in den Kommunen unbesetzt, weil kein Personal gefunden werde. Bis zum Jahr 2030 würden in den Kommunen rund 230.000 Mitarbeiter fehlen. Das wirke sich nicht nur auf die Bearbeitungszeiten in den Behörden aus. „In den nächsten fünf Jahren gehen beispielsweise mehr als 50.000 Busfahrer in den Ruhestand, zudem fehlen bereits jetzt mehr als 100.000 Fachkräfte in den Kitas“, warnte Berghegger. Wenn man nicht schnell und entschieden gegensteuere, werde dies gravierende Folgen für die Bürger und den Standort Deutschland insgesamt haben.

Der Hauptgeschäftsführer sprach von einem „schleichenden Blackout“. Um den Betrieb in der öffentlichen Verwaltung aufrechtzuerhalten, sei der Einsatz von Künstlicher Intelligenz zwingend notwendig, sagte Berghegger. „Es ist daher mehr als fahrlässig, dass die Politik in Deutschland immer noch Vorbehalte bei der Digitalisierung hat. Wenn es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geht, werden stets zunächst die Risiken diskutiert“, kritisierte der Hauptgeschäftsführer. „Wenn Digitalisierung in Deutschland weiterhin im Schneckentempo umgesetzt wird, verspielen wir mutwillig unsere Zukunftschancen.“

Die Politik dürfe Beschäftigung nicht mehr aus der Perspektive des letzten Jahrhunderts denken, mahnte Berghegger. „Wir sollten flexible, an die jeweilige Lebenssituation angepasste Modelle entwickeln, um den öffentlichen Dienst attraktiv zu halten.“ Neben digitalen Werkzeugen könne auch „eine gemeinsame oder geteilte Erbringung von Aufgaben“ eine Rolle spielen.

Foto: Rathaus (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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