Berlin (dts) – Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen warnt in seinem aktuellen Gutachten vor einer finanziellen Überforderung des deutschen Gesundheitssystems durch die stark gestiegenen Ausgaben für innovative Arzneimittel. Demnach hat sich der Preis neu zugelassener patentgeschützter Medikamente in den vergangenen 15 Jahren von durchschnittlich 1.000 auf rund 50.000 Euro erhöht.
Besonders problematisch sei, dass ein wachsender Anteil der Ausgaben auf wenige, aber extrem teure Medikamente entfalle, wie die Experten bei der Vorstellung ihres Jahresgutachtens am Donnerstag in Berlin mitteilten. Diese Entwicklung stelle die solidarisch finanzierte gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vor große Herausforderungen. Künftig werde mit weiteren hochpreisigen Therapien, etwa in der Gentherapie, gerechnet.
Der Rat fordert daher eine tiefgreifende Reform der Preisbildungsmechanismen. Dazu gehören eine strengere Koppelung des Preises an den belegten Zusatznutzen eines Medikaments, einschließlich regelmäßiger Reevaluationen, die Einführung eines Arzneimittelbudgets für hochpreisige Medikamente, gekoppelt an die wirtschaftliche Entwicklung, oder „Pay-for-Performance-Modelle“ bei teuren Einmaltherapien, bei denen der Preis an den tatsächlichen Behandlungserfolg gebunden wird.
Auch die bislang privilegierte Behandlung von sogenannten „Orphan Drugs“, also Medikamenten gegen seltene Krankheiten, soll entfallen, um mehr Transparenz und Gerechtigkeit im System zu schaffen.
Zudem kritisiert der Rat die im Medizinforschungsgesetz vorgesehene Verknüpfung von Arzneimittelpreisen mit Standortentscheidungen als ineffektiv. Standortförderung solle stattdessen durch steuerfinanzierte Forschungsanreize und eine verbesserte digitale Infrastruktur erfolgen.
Fazit des Expertenrats: Ohne strukturelle Reformen droht eine Schieflage zwischen Versorgungssicherheit, Innovationsförderung und Finanzierbarkeit im Gesundheitswesen. Eine dynamische, evidenzbasierte Preisbildung sei unverzichtbar, um langfristig sowohl medizinischen Fortschritt als auch Solidarität zu sichern.
Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR), auch als Sachverständigenrat Gesundheit & Pflege bezeichnet, ist 1985 erstmals von der Bundesregierung einberufen worden und hat meist alle zwei Jahre Gutachten mit Analysen und Reformvorschlägen publiziert. Seit 2023 gab es jedes Jahr eine entsprechende Publikation.
Foto: Vorstellung des Gutachtens zur Verfügbarkeit innovativer Arzneimittel am 22.05.2025, via dts Nachrichtenagentur