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EKD: Anfragen nach Kirchenasyl teilweise „mehr als vervierfacht“

Hannover (dts) – Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist die Zahl der Anfragen von Schutzsuchenden nach Kirchenasyl gestiegen. Auf Nachfrage der Tageszeitungen der Funke-Mediengruppe (Sonntagausgaben) hieß es von Seiten der EKD, dass die „Rückmeldung aus vielen Landeskirchen von Flüchtlingsbeauftragten und den zuständigen Ansprechpersonen für Kirchenasyl“ deutlich machen würden, dass die Zahl der Anfragen nach Kirchenasylen „stark gestiegen“ sei.

Verantwortlich dafür macht die Evangelische Kirche vor allem den „gestiegenen Abschiebedruck“. Eine EKD-Sprecherin hob hervor, dass sich die Anfragen auf Kirchenasyl teilweise „mehr als vervierfacht“ hätten. Aufgrund der großen Nachfrage sei es oft so, dass kein Kirchenasyl gefunden werden könne und „Betroffene schutzlos bleiben“.

Auch die Vorsitzende der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims, berichtet in den Funke-Zeitungen über „eine wachsende Angst und Verunsicherung bei Menschen mit ungesichertem Aufenthalt“. Diese Angst führe auch „zu einer stark steigenden Zahl von Anfragen nach kirchlichem Schutz“.

Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) meldeten die evangelischen, katholischen und freien Gemeinden im ersten Quartal 2025 insgesamt 617 Fälle von Kirchenasyl. Im selben Zeitraum 2024 waren es demnach 604 Fälle. 2024 waren es demnach insgesamt 2.386 Fälle, darunter 1.813 in evangelischen, 425 in katholischen Gemeinden und 148 in Freikirchen.

Für das Kirchenasyl gibt es keine gesetzliche Grundlage. Allerdings trafen das Bundesinnenministerium und die Kirchenvertreter 2015 eine Vereinbarung, dass in „begründeten Ausnahmefällen zur Vermeidung von besonderen humanitären Härten“ eine „lösungsorientierte Einzelfallprüfung“ zwischen Kirche und Behörden gefunden werden soll. Die Kirchen legen dem Bamf zu jedem Fall ein Dossier vor, das den Härtefall ausführlich begründet.

Immer wieder hatte es auch Kritik am Kirchenasyl gegeben, vor allem von Seiten der Innenbehörden. Die meisten der Personen im Schutz der Kirche sollen laut Dublin-Verordnung in ein anderes EU-Land zurückgeführt werden, damit dort das Asylverfahren durchgeführt werden kann. Oft sind es Familien mit Kindern. Die Kirchen halten das im Einzelfall für inhuman. Das Bundesamt kritisiert dagegen das „insbesondere eine systemische Kritik am Dublinsystem“ gemäß der Vereinbarung mit den Kirchen „keinen Härtefallgrund im Rahmen des Kirchenasylverfahrens“ darstellen würden.

Foto: Evangelische Kirche (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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