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Kritiker bemängeln geplante Schutzzonen bei Cannabislegalisierung

Berlin (dts) – Vertreter von Polizei, Zivilgesellschaft und Politik kritisieren die im Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis geplanten Schutzzonen im öffentlichen Raum. Mit „einer Vielzahl an kleinteiligen Maßnahmen“ wolle Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für mehr Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutz sorgen, sagte die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Kristine Lütke, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagausgaben).

„Doch damit schießt der Gesundheitsminister über das Ziel hinaus.“ Lauterbachs Entwurf sieht diverse Schutzzonen vor, etwa um Schulen, Kitas oder auf Sportplätzen, aber auch um die geplanten Cannabis-Anbauvereinigungen, in denen der Konsum in der Öffentlichkeit verboten ist. „Ein striktes Konsumverbot im Abstand von 200 Metern zu Anbauvereinigungen ist nur schwer kontrollierbar“, sagte Lütke. „Außerdem leuchtet mir nicht ein, welchen Mehrwert ein solches Konsumverbot für den Jugendschutz haben soll.“

Es brauche „verhältnismäßige und treffsichere Regularien“, die für echten Jugendschutz sorgten und gleichzeitig nicht zu einer Mehrbelastung von Polizei und Justiz führten. „Klar ist in jedem Fall: Um aus dem Bürokratiemonster aus dem Gesundheitsministerium ein praxistaugliches und sinnvolles Gesetz zu machen, müssen weitreichende Änderungen im Bundestag vorgenommen werden.“ Der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt, kritisierte die Regelungen ebenfalls scharf. „Wir haben jetzt schon zu wenig Kräfte, um den Drogenkonsum in Parks zu kontrollieren“, sagte Wendt den Funke-Zeitungen.

„Wir werden zukünftig erheblich mehr Personal benötigen. Das Gesetz ist das schlechteste, zu dem ich mich je geäußert habe. Es schafft unglaublich viel Unübersichtlichkeit.“ Georg Wurth, Geschäftsführer des Deutschen Hanfverbands kritisiert in den Funke-Zeitungen die Verhältnismäßigkeit der geplanten Bußgelder in Zusammenhang mit den Schutzzonen: „Wenn hinter der nächsten Häuserzeile ein Spielplatz liegt und sie werden in 199 Metern Luftlinie Entfernung beim Konsum von Cannabis erwischt, droht Ihnen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.“

Wurth erwartet vom Parlament Änderungen am Gesetzentwurf: „Karl Lauterbach hat diesen Irrsinn trotz vielfacher Hinweise beibehalten. Zum Glück ist jetzt der Bundestag am Zug und nicht mehr der Gesundheitsminister.“

Foto: Cannabis (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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