Braunschweig. Bei der Bereinigung eines technischen Verarbeitungsfehlers im Wahlamt der Stadt Braunschweig sind bereits verschickte Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl versehentlich nochmals ausgestellt und versandt worden.
Betroffen sind 248 namentlich bekannte Wählerinnen und Wähler. Sie erhalten in den nächsten Tagen ein Informationsschreiben, in dem sie gebeten werden, das „Doppel“ der Unterlagen zu vernichten oder dem Wahlamt ungenutzt zurückzugeben.
Auswirkungen auf die Wahl sind ausgeschlossen. Der Gesetzgeber weist bereits in der Wahlbenachrichtigung darauf hin, dass eine Mehrfachwahl unzulässig ist. Die doppelt versendeten Wahlscheine haben eine identische Wahlscheinnummer. Daher würde ein doppelter Rückversand der Briefwahlunterlagen bei der Verarbeitung der Briefwahl auffallen.
PM/Stadt Braunschweig