Münster. Gemäß geltender Erlasslage werden im Impfzentrum Münster für definierte Berufsgruppen Impfungen angeboten, deren Betriebssitz beziehungsweise Arbeitsplatz in der Stadt Münster liegt. Der Beruf allein begründet nicht die Impfberechtigung. Hierzu ist ein Nachweis über eine besondere Art der Tätigkeit oder über einen definierten Ort der Tätigkeit notwendig.
Ob sie einer dieser berufsbegründet priorisierten Gruppen angehören und ob die beschriebene Art der Tätigkeit beziehungsweise der Ort der Tätigkeit auf sie zutreffen, erfahren Interessierte über eine tagesaktuelle Liste, die die Stadt Münster auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat.
Auf der Seite werden diese Berufsgruppen und Tätigkeitsfelder je nach Erlasslage aktualisiert. Dort findet sich auch den Link zum Impftermin-Buchungsportal, das ausschließlich von den hier genannten Berufsgruppen genutzt werden soll.
Wichtig zu wissen: Ein hier gebuchter Termin allein berechtigt nicht zur Impfung! Am Impftag muss im Impfzentrum eine Bescheinigung vorgelegt werden, aus der die Impfberechtigung hervorgeht. Diese Bescheinigung wird geprüft. Fehlende oder falsche Bescheinigungen führen zur Abweisung durch das Personal des Impfzentrums.
PM/Stadt Münster