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Facebook-Datenklau: Warum klagen so wenige Betroffene?

Berlin (dts) – Der Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta haben sich bisher nur vergleichsweise wenige Leute angeschlossen. „Mit Stand 4. Juni 2025 liegen 9.779 Anmeldungen vor“, teilte das zuständige Justizministerium (BfJ) auf Anfrage der Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben) mit.

„Es ist wichtig, dass mehr Leute von der Klagemöglichkeit erfahren“, sagte Ronny Jahn, Leiter des Teams Sammelklagen beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). Gründe für die bisher geringe Resonanz bei den Verbrauchern seien dem Verband bisher nicht zugetragen worden.

Dabei ist es mit wenigen Klicks im Internet leicht möglich, sich als Mitkläger zu registrieren. In einem ersten Schritt können Facebook-Kunden prüfen lassen, ob ihre beim Unternehmen hinterlegte Telefonnummer vom Datenklau betroffen ist. „Wir haben eine Suchmaschine eingerichtet“, erläuterte Jahn. Sie ist auf der Webseite der Verbraucherzentralen zu finden. Nach einer Prüfung der Telefonnummer kann sich der Kunde online beim BfJ für die Klage registrieren lassen. Einen Textbaustein für den Antrag stellt der VZBV online direkt nach dem Betroffenheits-Check bereit.

Der Facebook-Mutterkonzern Meta sieht im Gegensatz zum VZBV keinen Entschädigungsanspruch für die Verbraucher und beruft sich auch auf Tausende gewonnene Verfahren in dieser Sache. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch in einer wegweisenden Entscheidung zugunsten der Verbraucher geurteilt und damit für deutsche Gerichte auch eine Leitlinie gesetzt. Der BGH hält eine Entschädigung von 100 Euro für angemessen. Denn die höchsten Richter sehen alleine schon eine Kontrollverlust über die eigenen Daten als immateriellen Schaden an. „Weder muss insoweit eine konkrete missbräuchliche Verwendung der Daten erfolgt sein, noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen“, heißt es in der Begründung des Urteils.

Sind mit dem Datenklau erhebliche Einschränkungen für einzelne Betroffene verbunden, kann die Entschädigung auch deutlich höher ausfallen. So verlangt der VZBV in der Sammelklage Beträge von bis zu 600 Euro, wenn beispielsweise viele sehr persönliche Daten im Internet veröffentlicht wurden. Derlei Informationen müssen laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGO) sorgsam geschützt werden. Geschieht dies nicht, kann ein Entschädigungsanspruch entstehen.

Mit dem BGH-Urteil im Rücken sehen Verbraucherschützer gute Chancen, für die Mitkläger einen Entschädigungsanspruch zu erstreiten. Auch deshalb überrascht die bisher geringe Zahl der Mitkläger. Aber das kann sich noch ändern. Facebook-Kunden haben noch reichlich Zeit, sich in das Klageregister einzutragen. Erst drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlungen endet die Frist, in der sich Betroffene noch registrieren lassen können. Für die Verbraucher ist die Klage unabhängig vom Ergebnis kostenlos.

Am 10. Oktober soll am Hamburger Oberlandesgericht die mündliche Verhandlung der Sammelklage beginnen. Die vergleichsweise kurzfristige Terminierung könnte auf einen angestrebten Vergleich zwischen Meta und dem VZBV hindeuten. Momentan herrscht zwischen den Beteiligten allerdings Funkstille. „Vergleichsgespräche gibt es derzeit noch nicht“, erklärte Jahn.

Foto: Facebook (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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