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SPD hat Zweifel bei geplantem Wechsel von Bürgergeld zu Asylbewerberleistungen

Berlin (dts) – Der im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Rechtskreiswechsel für ukrainische Flüchtlinge vom Bürgergeld ins Asylbewerberleistungsgesetz wird voraussichtlich nicht rückwirkend klappen und damit erst später kommen als geplant.

Das schreibt die „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise und Aussagen des Landkreistages. Danach hält es vor allem die SPD für wenig wahrscheinlich, neu ankommenden Flüchtlingen rückwirkend ab 1. April 2025 statt Bürgergeld Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz auszuzahlen. Grund dafür sei der hohe bürokratische Aufwand, hieß es.

Demnach zahlt der Bund die Kosten für das Bürgergeld. Die Leistungen für Asylbewerber würden dagegen von Ländern und Kommunen getragen. Sie müssten bei einer rückwirkenden Umsetzung gegengerechnet werden. Das sei mit viel Aufwand und hohen Kosten auch bei der Bundesagentur für Arbeit verbunden, hieß es. Als Stichtag für den Rechtskreiswechsel gilt jetzt der Termin, an dem das Gesetz in Kraft tritt.

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Annika Klose sagte der „Bild“: „Es muss eine Lösung gefunden werden, die für die Kommunen und Jobcenter umsetzbar ist und keine Mehrbelastung darstellt.“ Auch eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums teilte auf „Bild“-Anfrage mit, die Regierung strebe eine „möglichst bürokratiearme Regelung“ an.

Markus Mempel vom Deutschen Landkreistag sagte der „Bild“, es wäre „im Sinne schlanker Verwaltungsabläufe, wenn man die Regelung erst mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten lassen würde.“ Eine Rückabwicklung zwischen Behörden bezeichnete er als „überflüssigen Verwaltungsaufwand“.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag auf Druck der Union den Rechtskreiswechsel rückwirkend zum 1. April 2025 vereinbart.

Foto: Ankunft von Flüchtlingen aus der Ukraine in Deutschland (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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