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Grünenfraktion will gegen AfD „gesamten Instrumentenkoffer“ nutzen

Berlin (dts) – Vor dem Hintergrund der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz fordert der stellvertretende Fraktionschef der Grünen, Konstantin von Notz, entschlossenes Vorgehen. Man müsse den „gesamten Instrumentenkoffer der wehrhaften Demokratie gegen Extremisten in den Blick zu nehmen – nicht nur ein mögliches AfD-Verbot“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Montagausgaben).

Die Partei radikalisiere sich seit Jahren. Die Hochstufung durch den Verfassungsschutz sei deshalb nur konsequent. „Es ist schlüssig, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz sich angesichts der mit großen Schritten weiter voranschreitenden Radikalisierung der AfD zur Hochstufung entschieden hat“, erklärte der Innen-Experte der Grünen. Insgesamt sei es von zentraler Bedeutung, den Umgang mit einer Partei, die in ihrer Gesamtheit von den Sicherheitsbehörden als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft wird, neu zu bewerten. „Dies gilt zum Beispiel für die Parteien- und Stiftungsfinanzierung“, sagte von Notz.

Aber auch der Umgang mit Mitgliedern der Partei, die als Staatsbedienstete von zahlreichen Vorteilen profitieren würden, müsse abermals in den Blick genommen werden. „Meines Erachtens wirft eine Beschäftigung von Personen im öffentlichen Dienst, die Mitglied einer Partei sind, die sich offen gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt, gravierende Fragen auf“, sagte der Grünen-Politiker. „Gerade mit Blick auf Beamte, die in der Justiz und in Sicherheitsbehörden tätig sind, ist es sehr drängend, sich mit diesen Fragen zu beschäftigen.“ Hier seien alle Verantwortlichen auf Landes- und Bundesebene gefragt.

Im Hinblick auf ein mögliches Verbotsverfahren kommt es seiner Einschätzung nach vor allem auf CDU und CSU an: „Die Union muss ihre Position schnellstmöglich parteiintern klären“, sagte er den Funke-Zeitungen. „Denn ohne eine Zusammenführung aller Informationen und die Zustimmung der Union wird es keine Mehrheit für ein Verbotsverfahren geben.“

Foto: Konstantin von Notz (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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