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Designierter Vizekanzler sieht AfD-Verbotsverfahren als Möglichkeit

Berlin (dts) – Nachdem der Verfassungsschutz die AfD in einem rund 1.100 Seiten langen Gutachten bundesweit als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat, hat der SPD-Vorsitzende und designierte Vizekanzler Lars Klingbeil die Prüfung eines AfD-Verbotsverfahrens durch die neue Bundesregierung angekündigt.

„Es darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, was heute der Verfassungsschutz uns schwarz auf weiß aufgeschrieben hat“, sagte Klingbeil der „Bild“ (Samstagausgabe). „Wir haben als diejenigen, die die politischen Entscheidungen treffen, jetzt auch die Verantwortung, unsere Demokratie vor den Feinden der Demokratie zu schützen. Und da müssen wir sehr schnell in der neuen Regierung, in der Koalition, Entscheidungen treffen, was daraus folgt.“

Er erwarte „von jedem, dass das sehr ernst genommen wird, was in diesem Gutachten aufgezeigt wird. Das muss jetzt sehr schnell ausgewertet werden“, so Klingbeil. „Die AfD ist ein Angriff auf Deutschland. Die wollen ein anderes Land, die wollen unsere Demokratie kaputt machen. Und das müssen wir sehr ernst nehmen.“

Der SPD-Chef wollte sich aber noch nicht festlegen, welche Maßnahmen die künftige Regierung im Hinblick auf die Einstufung treffen müsse. Ein Verbotsverfahren könne „jetzt eine Möglichkeit sein, aber mir geht es nicht darum, eine schnelle Schlagzeile nach diesem Gutachten zu produzieren“.

Allerdings könne es sein, „dass irgendwann der klare Auftrag auch von den unabhängigen Behörden da ist, zu sagen, jetzt müsst ihr handeln, liebe Politik. Und das müssen wir auswerten, ob dieses Gutachten dafür einen Hinweis hat.“ Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ ist bereits die höchste Kategorie, in die der Verfassungsschutz mögliche Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen einordnet.

Der designierte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), dessen Ministerium der Verfassungsschutz künftig als Bundesoberbehörde nachgeordnet sein wird, macht derweil keine Aussagen zu möglichen Schritten. „Ich gehe davon aus, dass es zu einer gerichtlichen Überprüfung der Einstufung kommen wird“, sagte er der „Bild“. „Unabhängig davon führt das Gutachten zwingend dazu, dass eine weitere Beobachtung der AfD stattfinden wird.“ Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe ihn „heute über die Veröffentlichung des Gutachtens informiert“.

Parteien, die „nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden“, sind nach Artikel 21 des Grundgesetzes verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. In einem Bundesgesetz ist geregelt, dass der Verbotsantrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden kann.

Foto: Lars Klingbeil (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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