Berlin (dts) – Die Verhandlungen zur Übernahme des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst für die etwa 30.000 Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste (BVD) an den deutschen Flughäfen sind gescheitert. Nun steht eine Schlichtung bevor, teilte die Gewerkschaft Verdi am Donnerstagabend mit.
„Die Arbeitgeber weigern sich, das Ergebnis der TVöD-Verhandlungen wertgleich auf die Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste zu übertragen und haben stattdessen ein unzureichendes Angebot vorgelegt“, sagte Oliver Bandosz, Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi). „Das ist kein wertschätzender Umgang. Wir haben die Verhandlungen deshalb für gescheitert erklärt und die Schlichtung angerufen.“
Zuvor hatte Verdi mit den Arbeitgeberverbänden VKA und ABL drei Tage lang über die Übertragung des Tarifergebnisses aus dem öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen vom 6. April 2025 auf die BVD-Beschäftigten verhandelt. Die Arbeitgeber hatten dabei eine Verlängerung der Laufzeit des BVD-Entgelttarifvertrags um weitere zwölf Monate gefordert. Im Gegenzug setzte sich Verdi für materielle Kompensationen, Verhandlungszusagen über einzelne Regelungsbestandteile sowie einen Tag Zusatzurlaub für Gewerkschaftsmitglieder ein. Das lehnten die Arbeitgeber ab.
Vor und während der Schlichtung, die in der Woche nach Ostern stattfinden soll, herrscht Friedenspflicht. Sollte dort keine Einigung erzielt werden, sind wieder Streiks an den Flughäfen möglich.
Das Tarifergebnis im Öffentlichen Dienst sieht vor, dass es ab dem 1. April eine lineare Entgelterhöhung in Höhe von drei Prozent geben soll, mindestens jedoch 110 Euro. Ab dem 1. Mai 2026 soll eine weitere Entgelterhöhung in Höhe von 2,8 Prozent folgen. Zudem soll die Jahressonderzahlung erhöht werden. Beschäftigte sollen künftig einen Teil der Jahressonderzahlung in bis zu drei freie Tage eintauschen können. Außerdem könnten die Beschäftigten künftig mit dem Arbeitgeber eine freiwillige Erhöhung der Arbeitszeit auf bis zu 42 Wochenstunden vereinbaren. Der Tarifvertrag soll 27 Monate gültig sein.
Foto: Fluggasttreppen am Flughafen München, via dts Nachrichtenagentur