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Bericht: Privatpatienten schlechter abgesichert als häufig vermutet

Berlin (dts) – Privatpatienten sind offenbar schlechter abgesichert als häufig vermutet wird. Die Toptarife der deutschen privaten Krankenversicherungen (PKV) deckten nicht das Leistungsspektrum ab, das in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgeschrieben sei, heißt es in einer neuen Studie des Beratungsunternehmens Premiumcircle, über die der „Spiegel“ und das ZDF-Magazin „Frontal“ berichten.

In der Untersuchung wurden jeweils die Vertragsbedingungen des Spitzentarifs der 32 deutschen PKV-Anbieter mit dem vorgeschriebenen Leistungskatalog der GKV abgeglichen. Der teuerste dieser PKV-Tarife kostet fast 1.000 Euro im Monat, die Daten sind auf dem Stand von Ende Januar. „Trotz der zahlreichen Mehrleistungen in einzelnen Bereichen – keiner der Tarife bietet als Grundlage alle Leistungen an, die in der GKV selbstverständlich sind“, sagte Premiumcircle-Chef Claus-Dieter Gorr.

Das Unternehmen hat eine Software entwickelt, mit der Versicherungsmakler Verträge der Privaten vergleichen können. Während in der GKV die medizinisch notwendigen und anerkannten Leistungen weitgehend vorgeschrieben sind und sich auch unter den verschiedenen Kassen kaum unterscheiden, schließen Privatpatienten einen Einzelvertrag über versicherte Risiken ab. Was im Vertrag und den zugehörigen Leistungskatalogen nicht als versichert benannt wird, müssen die Patienten selbst zahlen.

Für alle untersuchten Verträge gilt laut Gorr: „Kein PKV-Tarif erfüllt die 104 Mindestleistungskriterien der GKV.“ Viele der Leistungen, die nicht von der PKV abgedeckt werden, seien existenziell. Die Privaten wiesen große Lücken auf bei Rehabilitationsmaßnahmen nach schweren Operationen, bei Krebstherapien und Psychotherapien. Ebenso bei der Prävention, etwa der Schulung von Diabetikern.

Der PKV-Verband antwortet auf eine Anfrage der Medien, er könne „die Behauptungen und Vermutungen nicht nachvollziehen“. Anwälte berichten, dass zwischen Patienten und Versicherungen häufig darüber gestritten werde, was medizinisch notwendig sei. Roland Warther, Versicherungsanwalt im nordrhein-westfälischen Greven, sagte dem „Spiegel“: Er könne die PKV nur noch Klienten empfehlen, die eine Rechtsschutzversicherung hätten. Die von den Versicherern festgelegten Preisgrenzen, etwa für Physiotherapie, seien teils „weltfremd niedrig“.

Die Hamburger Medizinrechtlerin Juliane Winter sagte: „Ohne Rechtsbeistand kommen viele Privatversicherte nicht weiter.“ Der PKV-Verband erklärte dazu, Arztrechnungen würden in der Regel reibungslos erstattet, „nur in wenigen Einzelfällen“ komme es zu Beschwerden.

Foto: Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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