Berlin (dts) – Das Finanzpaket von Union und SPD für Verteidigung und die Infrastruktur hat auch die letzte Hürde genommen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe am Samstag das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes zu Schuldenbremse und Sondervermögen ausgefertigt, teilte das Bundespräsidialamt mit.
Der Bundestag hatte am Dienstag und der Bundesrat am Freitag grünes Licht für das Paket gegeben. Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste sollen ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenbremse angerechnet werden. Das gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.
Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einem Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Darüber hinausgehende Ausgaben könnten nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.
Auch für die Länder sind Lockerungen bei der Schuldenbremse vorgesehen. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von null, dürften sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.
Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von zwölf Jahren vor. Die Gelder sollen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden.
Foto: Frank-Walter Steinmeier (Archiv), via dts Nachrichtenagentur