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Wehrbeauftragte gegen Bundeswehr-Auftrittsverbot im Schulunterricht

Berlin (dts) – Die Wehrbeauftragte des Bundestags, Eva Högl (SPD), ist gegen ein Auftrittsverbot für die Bundeswehr im Schulunterricht.

„Die Verteidigung unseres Friedens, unserer Freiheit und unserer Demokratie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, sagte Högl dem „Stern“. Darüber sollte stets „offen und vielfältig diskutiert“ werden – und das vor allem auch mit jungen Leuten. „Die Themen sollten frühzeitig im Unterricht behandelt werden und in den Schulen intensiv und engagiert diskutiert werden, auch mit der Bundeswehr“, forderte die SPD-Politikerin. Es brauche „die Begegnung“ und „den Austausch“.

In Brandenburg haben sich SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht auf einen Koalitionsvertrag verständigt, der die Nachwuchswerbung der Bundeswehr im Unterricht explizit verbietet. Wörtlich heißt im Vertrag: „Eine Nachwuchswerbung der Bundeswehr kann in der Unterrichtszeit, aber nicht im Unterricht stattfinden.“

Demnach darf die Bundeswehr etwa zu Berufsinformationstagen an Schulen eingeladen werden, nicht aber direkt am Unterricht teilnehmen. In Thüringen findet sich eine ähnliche Formulierung im Koalitionsvertrag, den CDU, BSW und SPD ausgehandelt haben. Dort heißt es: „Wir begreifen Schule als Lernort für Freiheit, Toleranz, Völkerverständigung und Frieden. Der Unterricht darf keine Werbeplattform für eine berufliche Zukunft bei der Bundeswehr sein.“

Scharfe Kritik dazu kommt aus der CDU. „Es ist die Pflicht des Staates, über eine seiner zentralen Aufgaben aufzuklären: die äußere Sicherheit“, sagte die Verteidigungsexpertin der CDU, Serap Güler, dem „Stern“. Jugendoffiziere seien dafür ausgebildet, Schüler zu befähigen, „sicherheitspolitische Vorgänge einzuordnen“. „Gerade in der Zeitenwende gehören sie in die Schulen – nicht zur Werbung für die Bundeswehr, sondern zur sicherheitspolitischen Bildung“, so Güler. „Sie aus dem Unterricht zu verbannen, zeigt den Realitätsverlust des BSW.“

Der Verteidigungsexperte der SPD, Johannes Arlt, hält trotz der Formulierungen im Koalitionsvertrag eine weitere Präsenz der Bundeswehr im Unterricht für möglich. Dort sei „eindeutig nur Nachwuchswerbung der Bundeswehr als im Unterricht ausgeschlossen benannt“, sagte Arlt dem Magazin. „Die Tätigkeit von Jugendoffizieren der Bundeswehr ist ausdrücklich keine Nachwuchswerbung, sondern staatsbürgerliche Bildung.“ Daher könne sie im Unterricht fortgesetzt werden. Auch sei es weiterhin für die Bundeswehr zulässig, außerhalb des Unterrichts an den Schulen um Nachwuchs zu werben. „Ich kann die Aufregung um die Einigung nicht nachvollziehen.“

Foto: Bundeswehr-Soldat (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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