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Ampel und Union wollen das Verfassungsgericht vor AfD schützen

Berlin (dts) – Die Ampelfraktionen und die Union wollen gemeinsam das Grundgesetz ändern, um das Bundesverfassungsgericht vor Angriffen der AfD zu schützen. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (Dienstagausgaben) unter Berufung auf Koalitions- und Oppositionskreise. Man sei sich „im Prinzip einig“, heißt es.

Und die Grundgesetzänderung solle bald kommen. Ziel sei, eine Situation wie in Polen zu vermeiden, wo das Verfassungsgericht unter den Druck der damals regierenden Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) geriet.

Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittel-Mehrheit erforderlich, die die Regierungsfraktionen allein nicht haben. Der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, sagte dem RND: „Es ist notwendig und richtig, jetzt zügig zu beraten und zu entscheiden, wie wir das für unsere Demokratie maximal wichtige Bundesverfassungsgericht besser schützen können. Dabei ist es wichtig, CDU und CSU von Anfang an voll in die Beratungen einzubeziehen. Denn die Union ist als größte Oppositionsfraktion im Bund und mit ihrer Verantwortung in zahlreichen Bundesländern eine ganz entscheidende politische Kraft für das Gelingen dieses Prozesses.“

Er fügte hinzu: „Die größten und breitesten Demonstrationen seit Jahrzehnten in unserem Land, bei denen Millionen Menschen für unsere Demokratie auf die Straße gehen, zeigen, dass unser Rechtsstaat stark und wehrhaft ist gegen seine Feinde.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, hatte der „Welt am Sonntag“ zuvor erklärt: „Laut Grundgesetz kann das Bundesverfassungsgerichtsgesetz mit einfacher Mehrheit geändert werden. Daraus sollten wir eine Zweidrittel-Mehrheit machen.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Stephan Thomae, plädierte gegenüber dem Blatt ebenfalls für mehr Widerstandsfähigkeit gegen die „Feinde der Demokratie“. Als Beispiele nannte Thomae „die Aufteilung des Gerichts in zwei Senate, die Festschreibung der zwölfjährigen Amtszeit von Richtern und die Festlegung, dass das Gericht über seine Geschäftsverteilung und seine Arbeitsweise selbst entscheiden kann“. Diese Regeln könnten dann nur noch mit Zweidrittel-Mehrheit geändert werden. Er warnte, dass das Verfassungsgericht andernfalls mit einer einfachen parlamentarischen Mehrheit „als einer der wichtigsten Kontrolleure der Macht und Hüter der Verfassung lahmgelegt“ werden könnte. So könne theoretisch ein dritter Senat eingerichtet und die Geschäftsverteilung so geändert werden, „dass bestimmte Entscheidungen in diesem dritten Senat getroffen werden müssten“

Foto: Bundesverfassungsgericht (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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