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Ampel-Parteien sehen MPK-Vorstoß zu Asylverfahren skeptisch


Berlin (dts) – Der Plan der 16 Ministerpräsidenten, die Asylverfahren von Antragstellern aus Ländern mit einer Anerkennungsquote bis zu fünf Prozent künftig auch ohne eine Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsländer zu priorisieren, stößt in den Bundestagsfraktionen der Ampel-Koalition auf Skepsis. Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, wies darauf hin, dass eine wesentliche Beschleunigung der Verfahren nur möglich sein werde, wenn die Länder die zuständigen Gerichte personell besser ausstatteten.

„Momentan sind die Verfahren bei den Verwaltungsgerichten das Nadelöhr“, sagte er der „Welt“ (Mittwochausgabe). „Wenn jetzt aus den Bundesländern eine Beschleunigung gefordert wird, ist das sehr zu begrüßen. Es muss dann die entsprechende personelle Verstärkung an den Verwaltungsgerichten folgen. Ansonsten wird das für die Gerichte kaum zu stemmen sein“, sagte Hartmann.

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen im Bundestag, Irene Mihalic, warnte vor zu hohen Erwartungen an die Politik. Es sei selbstverständlich, dass sich die Ministerpräsidenten „zu effektiveren Asylverfahren auch mit Blick auf die Belastung der Kommunen Gedanken machen“, sagte sie der Zeitung. Genau das machten die Grünen in den anstehenden Gesetzgebungsverfahren auch. „Was aus meiner Sicht nicht zielführend ist, ist, dass wir den Menschen letztlich etwas vormachen mit Maßnahmen, die nicht zu Lösungen führen“, so Mihalic mit Blick auf die Beschlüsse der Landeschefs vom vergangenen Freitag.

Aus Sicht des stellvertretenden Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Konstantin Kuhle, weisen die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz zwar „in die richtige Richtung“. Zur Umsetzung des Vorschlags plädiert Kuhle aber für „die Einführung eines geregelten Verfahrens zur Einstufung dieser Staaten als sichere Herkunftsstaaten“. In einem solchen Verfahren sollte die Bundesregierung laut Kuhle, „regelmäßig prüfen, inwieweit jene Staaten, deren Anerkennungsquote in einem bestimmten Zeitraum unter fünf Prozent liegt, die aber in der Vergangenheit nicht als sichere Herkunftsstaaten eingestuft waren, auf Grundlage der aktuellen Lageberichte des Auswärtigen Amts wahrscheinlich die Voraussetzungen für eine entsprechende Einstufung erfüllen“. Nach einer anschließenden „vollständigen Prüfung zur Einstufung als sichere Herkunftsstaaten“, müsste diese dann vom Gesetzgeber beschlossen werden, so der FDP-Politiker.

Foto: Flüchtlingskind in einer „Zeltstadt“ (Archiv), über dts Nachrichtenagentur

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