Münster. Einsatzkräfte der Polizei haben am Montagmittag (28.11., 12:38 Uhr) einen stadtbekannten 58-jährigen Mann nach einem Bedrohungssachverhalt in Kinderhaus in Gewahrsam genommen.
Das Gesundheitsamt der Stadt Münster hat ein ärztliches Zeugnis für die sofortige Unterbringung erstellt. Es wird nun geprüft, ob die Voraussetzungen zur zwangsweisen Unterbringung gemäß des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) NRW gegeben sind.
Der 58-jährige steht im Verdacht, am Holzzaun seiner Nachbarin gerüttelt, ihr Schläge angedroht und sie beleidigt zu haben. Hinzugerufene Beamte entschieden, den 58-Jährigen aufgrund der bestehenden Gefahr in Gewahrsam zu nehmen.
PM/Polizei Münster